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Sterbebücher der Standesämter, Friedhofsbücher und Akten zur Zwangsarbeit sind oft die einzige Spur. Für Hinweise auf solche Bestände bin ich sehr dankbar.
Ostoja Pamięci · Zusammenarbeit
Viele polnische Gräber in Deutschland sind nur deshalb noch bekannt, weil Menschen vor Ort geholfen haben – in Friedhofsämtern, Stadtarchiven und Heimatvereinen. Für diese Hilfe bin ich dankbar, und ich lade herzlich zur Zusammenarbeit ein.
Für Gemeinden und Friedhofsverwaltungen
Bitte informieren Sie mich, bevor das Grab einer polnischen Staatsbürgerin oder eines polnischen Staatsbürgers aufgelöst oder verändert wird. Oft lässt sich gemeinsam eine gute Lösung finden – zum Beispiel ein Hinweis am Grab, eine Gedenktafel oder ein Vermerk in der Friedhofsdokumentation.
In Schwäbisch Gmünd habe ich die Stadt auf polnische Gräber auf dem Leonhardsfriedhof aufmerksam gemacht, die in Vergessenheit geraten waren. Die Stadt hat das Anliegen aufgenommen, und ein gemeinsames Gedenken ist geplant. Dafür bin ich der Stadt sehr dankbar.
Sterbebücher der Standesämter, Friedhofsbücher und Akten zur Zwangsarbeit sind oft die einzige Spur. Für Hinweise auf solche Bestände bin ich sehr dankbar.
Viele Ortsgeschichten kennen die Menschen aus Polen, die hier gelebt und gearbeitet haben. Ihre Texte und Forschungsergebnisse veröffentliche ich gern auf Ostoja Pamięci – auf Deutsch und auf Polnisch.
Ein Grab auf dem eigenen Friedhof macht Geschichte greifbar. Ein gemeinsames Projekt – eine Recherche, ein Besuch, eine Kerze zu Allerheiligen – kann zur Begegnung zwischen jungen Menschen aus beiden Ländern werden.
Wenn Sie wissen, wo Ihr Angehöriger begraben wurde, kann ich bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob das Grab noch besteht. Eine eigene Suche nach einzelnen Personen kann ich leider nicht übernehmen.
Für die Gräber polnischer Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen: das Gräbergesetz, durch Artikel 32 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags von 1991 und das deutsch-polnische Abkommen über die Gräber der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft von 2003. Beide Länder haben sich darin zur gegenseitigen Achtung und Pflege der Gräber verpflichtet – ein Zeichen guter Nachbarschaft.
Ob ein bestimmtes Grab unter diesen Schutz fällt, hängt vom Einzelfall ab. Gern stelle ich die mir bekannten Unterlagen zur Verfügung. Mehr dazu in den häufigen Fragen, ausführlich auf Polnisch: Rechtsgrundlagen.
Schreiben Sie mir bitte per E-Mail und nennen Sie – soweit bekannt – den Ort, den Friedhof und die Namen. Ich antworte auf Deutsch oder Polnisch.