Ostoja Pamięci · Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Die Fragen, die mir Gemeinden, Friedhofsverwaltungen, Lehrerinnen und Lehrer sowie Familien am häufigsten stellen.

Was ist Ostoja Pamięci?

Ostoja Pamięci ist eine private, unabhängige Initiative, die ich seit 2017 führe. Ich dokumentiere die Gräber und Gedenkorte von Polinnen und Polen, die während des Zweiten Weltkriegs und in den ersten Nachkriegsjahren in Deutschland gestorben sind. Die Datenbank umfasst derzeit 8.004 Personen (Stand: Oktober 2026).

Wer liegt in diesen Gräbern?

Es sind polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger: vor allem Menschen, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt wurden, Kriegsgefangene und Häftlinge – darunter auch Kinder, die hier geboren wurden und früh gestorben sind. Andere Namen auf demselben Grabstein nehme ich nicht in die Datenbank auf.

Gibt es polnische Gräber auch auf unserem Friedhof?

Geben Sie in der Suche den Namen Ihrer Gemeinde ein. Jede Gemeinde und jede Stadt mit bekannten Bestattungen hat eine eigene Seite mit den Personen, die dort begraben wurden. Wenn Ihre Gemeinde nicht erscheint, heißt das nicht, dass es dort keine polnischen Gräber gibt – schreiben Sie mir gern.

Sind diese Gräber gesetzlich geschützt?

Viele von ihnen ja. Das Gräbergesetz (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft) legt in § 1 fest, welche Gräber es erfasst; Ausnahmen nennt § 16. Gräber, die unter das Gesetz fallen, sind dauerhaft zu erhalten (§ 2). Eine Verlegung bedarf der Zustimmung der zuständigen Landesbehörde (§ 6).

Für polnische Gräber gelten außerdem Artikel 32 des deutsch-polnischen Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991 und das deutsch-polnische Abkommen über die Gräber der Opfer von Kriegen und Gewaltherrschaft von 2003.

Ob ein bestimmtes Grab geschützt ist, hängt vom Einzelfall ab. Diese Hinweise ersetzen keine rechtliche Prüfung. Gräbergesetz bei Gesetze im Internet · Rechtsgrundlagen ausführlich (polnisch)

Was ist zu tun, wenn ein solches Grab aufgelöst werden soll?

Bitte schreiben Sie mir möglichst früh, bevor etwas verändert wird. Häufig ist nicht bekannt, dass es sich um das Grab eines polnischen Opfers handelt. Mit den Unterlagen lässt sich gemeinsam klären, ob das Grab geschützt ist, und eine würdige Lösung finden – etwa ein Hinweis am Grab oder eine Gedenktafel.

Ich suche einen Angehörigen. Können Sie helfen?

Suchen Sie zuerst in der Datenbank nach dem Nachnamen; polnische Sonderzeichen sind dabei nicht nötig. Viele Dokumente finden Sie auch im Online-Archiv der Arolsen Archives. Wenn der Ort der Bestattung bekannt ist, kann ich bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob das Grab noch besteht. Eine eigene Suche nach einzelnen Personen kann ich leider nicht übernehmen.

Warum ist die Website überwiegend auf Polnisch?

Die Seite richtet sich vor allem an die Familien in Polen. Orte, Friedhöfe und Behörden stehen jedoch immer in der amtlichen deutschen Schreibweise, und die Suche funktioniert ohne Polnischkenntnisse. Die wichtigsten Informationen für deutsche Leserinnen und Leser finden Sie auf diesen Seiten auf Deutsch.

Wer steht hinter dem Projekt? Wird es staatlich finanziert?

Hinter Ostoja Pamięci stehe ich allein – Piotr Kentnowski. Ich führe das Projekt privat, ehrenamtlich und überwiegend auf eigene Kosten. Das polnische Ministerium für Kultur und Nationales Erbe hat die Ehrenschirmherrschaft übernommen; die Botschaft der Republik Polen in Berlin und die Generalkonsulate in München und Köln haben mich zu dieser Arbeit ermächtigt.

Darf ich Informationen aus der Datenbank verwenden?

Ja, für Gedenken, Forschung und Bildung gern – bitte mit Angabe der Quelle „Ostoja Pamięci (ostojapamieci.pl)“ und der Adresse der jeweiligen Seite. Hinweise zum Zitieren (polnisch)

Wie erreiche ich Sie?

Per E-Mail an kontakt@ostojapamieci.pl. Ich antworte auf Deutsch oder Polnisch.